Für Teilnehmer des Gesundheitsdienstes ist es besonders wichtig, die in der Tiergesundheitsdienst-Verordnung vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsvorschriften genauestens einzuhalten.

Die TGD-VO sieht eine Ausbildung und eine regelmäßige Weiterbildung vor.

Ausbildungsverpflichtungen im Rahmen des TGD

Wer ist zur Ausbildung verpflichtet bzw. berechtigt?

Mitglieder von Tiergesundheitsdiensten müssen als Teil ihrer vertraglich eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Tiergesundheitsdienst-Verordnung die vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen genauestens einhalten.
Die TGD-VO sieht einen einmaligen Grundkurs (sofern Sie in die Arzneimittel- und Impfstoffanwendung mit eingebunden werden möchten) vor.

Bei der Anwendung von Tierarzneimitteln (einschl. Impfstoffen) müssen gemäß TGD-VO mindestens 8 Stunden Ausbildung nachweislich absolviert werden.

Bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln am Betrieb müssen gemäß TAKG-Ausbildungsverordnung mindestens 8 Stunden Ausbildung nachweislich absolviert werden.

Die Ausbildung muss vor der beabsichtigten Anwendung von Tierarzneimitteln oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln absolviert werden. Es muss derjenige am Betrieb die Ausbildung machen, der dann tatsächlich die Arzneimittel anwendet bzw. herstellt (muss nicht der Betriebsleiter sein).

  • TGD Grundkurs – Berechtigungskurs zur Anwendung von Arzneimitteln (8 Einheiten)
    Dieser Kurs ist für Tierhalter, die in die Arzneimittelanwendung mit eingebunden werden möchten.
    Personen, die die Ausbildung erfüllt haben, dürfen bestimmte Impfstoff- und Arzneimittel vom Betreuungstierarzt entgegennehmen und anwenden.
  • TGD Mischtechnik – Berechtigungskurs zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln (3 Einheiten)
    Dieser Kurs ist für Tierhalter, die Fütterungsarzneimitteln am Betrieb herstellen möchten.

Achtung: Eine Kopie der Teilnahmebestätigung bitte an die QGV senden.

Wo kann ich mich über Veranstaltungen informieren?

Die ZAG – Zentrale Arbeitsgemeinschaft der ö. Geflügelwirtschaft, bietet eine Vielzahl an TGD-Ausbildungsveranstaltungen an. Informationen finden Sie unter unter www.qgv.at/termine oder der ZAG unter www.nutztier.at unter der Rubrik Bildung.

  • ZAG Ansprechpartnerin für Aus- & Weiterbildung
    Frau DI Egger Viktoria
    01 334 17 21 63
    egger@zag-online.at

Auch von anderen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen können nach Genehmigung durch die TGD-Geschäftsstelle als TGD-Weiterbildung anerkannt werden.
Achtung: Wird nicht automatisch an uns übermittelt, bitte die Kopie der Teilnahmebestätigung an uns senden.

Wenn Sie andere Weiterbildungsveranstaltungen als jene der ZAG besuchen, dann müssen Sie darauf achten, dass Sie die Teilnahmebestätigungen (eine Kopie davon genügt) an die QGV senden, da diese Stunden ansonsten nicht berücksichtigt werden können.

Wer ist von der Verpflichtung des Ausbildungskurses ausgenommen?

Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Ausbildungskurses sind ausgenommen:

  • Absolventen des Studiums der Veterinärmedizin
  • Absolventen eines landwirtschaftlichen Meisterkurses – Meisterbrief
  • Absolventen der Universität für Bodenkultur
  • Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen – Facharbeiterbrief
  • Absolventen der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft

Achtung: Wenn der Kurs oder die Ausbildung vor dem 01.10.2002 (Erscheinungsdatum der TGD-VO) absolviert wurde, dann wird dieser leider nicht anerkannt. Verfügen Sie über eine der oben angeführten Ausbildungen, dann senden Sie uns das Zeugnis oder den Facharbeiterbrief bitte zu.

Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des TGD

Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet bzw. berechtigt?

Mitglieder von Tiergesundheitsdiensten müssen als Teil ihrer vertraglich eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Tiergesundheitsdienst-Verordnung die vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen genauestens einhalten.

Der TGD-Tierhalter oder ein von diesem entsandter, im gegenständlichen TGD-Betrieb lebender Familienangehöriger oder in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis zum TGD- Tierhalter stehender Betriebsangehöriger muss ab dem Kalenderjahr, das auf den Beitritt folgt, alle 4 Jahre mindestens vier Stunden nachweislich an GGD Weiterbildungsveranstaltungen absolvieren.

Dabei können pro Weiterbildungsveranstaltung die anrechenbaren Stunden nur für eine Person pro TGD-Betrieb angerechnet werden.

Wo kann ich mich über Weiterbildungs-Veranstaltungen informieren?

Die ZAG – Zentrale Arbeitsgemeinschaft der ö. Geflügelwirtschaft, bietet eine Vielzahl an TGD-Weiterbildungsveranstaltungen an. Informationen finden Sie unter unter www.qgv.at/termine oder der ZAG unter www.nutztier.at unter der Rubrik Bildung.

  • ZAG Ansprechpartnerin für Aus- & Weiterbildung
    Frau DI Egger Viktoria
    01 334 17 21 63
    egger@zag-online.at

Auch von anderen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen können nach Genehmigung durch die TGD-Geschäftsstelle als TGD-Weiterbildung anerkannt werden.
Achtung: Wird nicht automatisch an uns übermittelt, bitte die Kopie der Teilnahmebestätigung an uns senden.

Kann ich Weiterbildungsstunden auch von zu Hause aus absolvieren?

Im eigenen Haus einen Kurs besuchen, geht das?

JA, mit einem E-Learning Kurs des LFI. Kostengünstig, zeitlich flexibel und berufsbegleitend weiterbilden. Lernen Sie eine neue Dimension der Weiterbildung kennen.

Sie haben keine Zeit an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Ort zu reisen, wollen aber trotzdem Ihr Wissen erweitern? Mit einem E-Learning Kurs können Sie unabhängig von Zeit und Ort einen Kurs absolvieren. Modernes Lernen, das Rücksicht auf die betrieblichen Anforderungen und persönlichen Ansprüche im Berufsleben nimmt.

Der TGD-Onlinekurs (www.oe.lfi.at) mit einem Umfang von ca. 120 Minuten, wird mit 2 TGD-Stunden anerkannt. Die QGV ist bemüht, in Zusammenarbeit mit der ZAG-Bildung und dem LFI weitere Online-Kurse anzubieten.

Achtung: Die Teilnahmebestätigung ist als PDF selbst auszudrucken. Eine Kopie der Teilnahmebestätigung bitte an die QGV senden.

Wo kann ich mich über meinen aktuellen Weiterbildungsstatus informieren?

Wichtige Informationen für alle QGV-Mitglieder

Weiterbildungsstatus für alle Betriebe in PHD ersichtlich

Die QGV bietet seit Jahren mit dem Weiterbildungsmonitor ein effizientes Service für alle Betriebe. Jeder QGV-Mitgliedsbetrieb hat die Möglichkeit, sich selbst über den aktuellen Weiterbildungsstatus zu informieren, ohne beim Geflügelgesundheitsdienst QGV nachfragen zu müssen. Dieses Service für GGD-Mitgliedsbetriebe ist über die Schaltfläche „Aus- und Weiterbildung“ unter „Allgemein“ beim Einstieg in die PHD (= QGV-Datenbank) aufrufbar.

Zur Erinnerung für den richtigen Einstieg in die PHD:
Zuerst die PHD-Startseite secure.qgv.at öffnen. Dann unter „Allgemein“ die Schaltfläche „Aus- und Weiterbildung“ anklicken. Es erscheint dann automatisch die tagaktuelle Übersicht über alle bereits absolvierten Veranstaltungen und der Status der Weiterbildungsstunden.

Mit diesem Service hat die QGV einen weiteren Schritt zur Effizienzsteigerung im Interesse aller Geflügelhalter gesetzt! Nun kann jeder Betrieb rechtzeitig erkennen, ob für die geltende Weiterbildungsperiode noch weitere Stunden benötigt werden. Falls Sie erkennen, dass in der Übersicht bestimmte absolvierte Veranstaltungen fehlen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme zur gemeinsamen Abklärung.

Rückfragen bitte an Erika Kauer, Tel.: 02272 82 600-14, erika.kauer@qgv.at

Falls Sie Probleme beim PHD-Einstieg haben, hilft die QGV-Hotline gerne weiter:
Tel.: 02272 82 600-13