Der Geflügelgesundheitsdienst hatte zur Beratung von Programmbestimmungen sowie sämtlichen hygiene-, produktions- und veterinärfachlichen Fragen je einen Ausschuss für „EIER“ und für „GEFLÜGELFLEISCH“ einzurichten.

Die Ausschusszusammensetzung berücksichtigt, dass sowohl alle in einer Produktionssparte vorkommenden Produktionsstufen als auch die Betreuungstierärzte vertreten sind. Gemäß TGD-VO sind für Spezialsparten (z.B: Wassergeflügel oder Strauße) weitere Ausschüsse einzurichten.

Die Befugnisse und Aufgaben der Ausschüsse sind in den Statuten der QGV (§ 14) sowie in einer vom Vorstand beschlossenen Geschäftsordnung geregelt.

Den Ausschüssen obliegen unter Bedachtnahme auf die geltenden Gesetze, die Vereinsstatuten, die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes sowie der Geschäftsordnung für die Ausschüsse insbesondere folgende Aufgaben:

    • Die Beratung und Erarbeitung sowie die Abänderung von Bestimmungen von nationalen Geflügelgesundheitsprogrammen. Hierbei ist der „Ausschuss EIER“ für den Programmteil „Eier“ und der „Ausschuss GEFLÜGELFLEISCH“ für den Programmteil „Geflügelfleisch“ zuständig. Der Geschäftsführer ist verpflichtet bei den Ausschussberatungen darauf zu achten, dass bei Fachfragen, die beide Ausschüsse betreffen bzw. berühren, deckungsgleiche Programmbestimmungen erarbeitet werden.

 

    • Die Beratung von Fragen, die für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Programme in der Praxis erforderlich sind.

 

    • Die Beratung aller Fragen und Probleme, die sich im Zuge der Programmumsetzung stellen, sowie jener fachlichen Aspekte, die aus der Branche an den Verein oder den Ausschuss direkt herangetragen werden.

 

    • Ausschussberatungen über die Abänderung oder Weiterentwicklung von Programmbestimmungen werden den Veterinärverwaltungen des Bundes und der Länder, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Universitätsklinik für Geflügel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, den berührten gesetzlichen und freiwilligen Interessenvertretungen, den anerkannten Erzeugergemeinschaften sowie der Agrarmarkt Austria mit dem Ersuchen um Stellungnahmen übermittelt. Eingehende begründete Stellungnahmen werden im Zuge der Ausschussberatungen geprüft und soweit als möglich in den Programmbestimmungen berücksichtigt. Eine Nichtberücksichtigung eingebrachter begründeter Stellungnahmen muss seitens des Ausschusses begründet und jedenfalls dem Verfasser der Stellungnahme mitgeteilt werden.

 

    • Der Ausschuss fasst Beschlüsse über Art und Inhalt der Öffentlichkeitsarbeit.